MasterCard Prepaid

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GRENKE Festgeld

Die GRENKE BANK überzeugt mit konstant attraktiven Zinssätzen.

 

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Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Unser Service-Team erreichen Sie unter

Telefon 07221-500772-00, über unser Kontaktformular und per E-Mail an serviceanti spam bot@grenkebankanti spam bot.de.

Wir beantworten Ihre Anfrage während unserer Geschäftszeiten

(Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr) innerhalb von einer Stunde.

FAQ: Sie fragen, wir antworten.

Hier haben wir für Sie eine Auswahl der häufigsten Fragen unserer Kunden aufgeführt und diese mit den entsprechenden Antworten versehen. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen sehr gerne auch persönlich.

Zum Unternehmen

Zum Festgeld für Privatkunden

Zur Existenzgründerfinanzierung

Wer ist die GRENKE BANK?

Die GRENKE BANK ist eine deutsche Privatbank mit Sitz in Baden-Baden. Die Bank existiert bereits seit dem Jahr 1777 und firmierte seit über 230 Jahren als Privatbank Hesse Newman mit Sitz in Hamburg.

Die Umfirmierung in GRENKE BANK AG erfolgte nachdem im Februar 2009 die GRENKELEASING AG die Privatbank Hesse Newman & Co. AG erwarb.

Seitdem ist die Bank ein Teil der GRENKE Gruppe.

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Zum Festgeld für Privatkunden

Sind die Festgeldanlagen sicher?

Ja! Die GRENKE BANK ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der deutschen Banken e.V. angeschlossen. Alle Einlagen bis 7,834 Millionen Euro pro Kunde sind hierüber garantiert abgesichert.

Die Sicherheit geht damit deutlich über die staatliche Garantie in Höhe von 100.000 Euro für alle Einlagen hinaus. 

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Von welchem Referenzkonto kann der Anlagebetrag per Lastschrift eingezogen werden?

Bei dem Referenzkonto muss es sich um ein für den Zahlungsverkehr zugelassenes Konto handeln, d.h. in der Regel ein laufendes Konto oder Girokonto. Der Lastschrifteinzug von Sparkonten oder anderen speziellen Anlagekonten -- etwa einem Tages- oder Festgeldkonto bei einer anderen Bank - sind leider nicht möglich. 

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Kann der Anlagebetrag auch überwiesen werden?

Wir sehen im Kontoeröffnungsantrag grundsätzlich den Kontoeinzug vor, da dies für Sie als Kunde einfacher ist. Sollte dies nicht in Ihrem Interesse sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erhalten dann von uns eine Kontonummer, auf die Sie den Anlagebetrag überweisen können. 

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Fallen für das Festgeldkonto Gebühren an?

Nein! Sowohl die Kontoführung als auch ggf. eine spätere Schließung des Festgeldkontos erfolgt für unsere Kunden völlig kostenfrei. 

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Wird für Festgeldanlagen zusätzlich ein laufendes Konto benötigt?

Nein! Die Angabe eines Referenzkontos, von dem der Anlagebetrag von uns eingezogen werden kann, genügt.

Selbstverständlich ist bei Interesse auch die Eröffnung eines laufenden Kontos bei der GRENKE BANK möglich. 

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Richtet sich die Höhe des Zinssatzes nach der Höhe des Anlagebetrages?

Nein! Unser Zinsangebot ist nicht nach der Höhe des Anlagebetrages gestaffelt. Vielmehr möchten wir für alle Kunden Zinssätze anbieten, die im Vergleich mit anderen Banken äußerst attraktiv sind. 

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Was bedeutet "Konditionen freibleibend". Kann sich der Zinssatz nach Absendung des Kontoeröffnungsantrags noch ändern?

Als verantwortungsvolles Finanzdienstleistungsunternehmen müssen wir die Möglichkeit haben, unsere Festgeldzinsen an geänderte Marktverhältnisse anpassen zu können. Dies drücken wir durch den Hinweis "Konditionen freibleibend" aus. In der Regel dürfte dieser Vorbehalt ohne Auswirkungen auf den Zinssatz Ihres Antrages bleiben. Ganz ausschließen können wir eine Änderung allerdings nicht, insbesondere wenn das von Ihnen vorgesehene Einzugsdatum weit in der Zukunft liegt. In diesem Fall würden wir Sie jedoch ansprechen, um uns mit Ihnen hinsichtlich des Einzugsdatums abzustimmen. 

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Was bedeutet bei Festgeldanlagen, die länger als zwölf Monate laufen, jährliche Zinszahlung?

Für Festgeldanlagen, die länger als zwölf Monate laufen, werden nach jeweils einem Jahr Anlagedauer die bis dahin aufgelaufenen Zinsen auf das Referenzkonto ausbezahlt.

Wird z. B. am 03.03.2011 eine Anlage für drei Jahre getätigt, erfolgt jeweils eine Zinszahlung am 03.03.2012 und am 03.03.2013, bevor die Rückzahlung inklusive der Zinsen am 03.03.2014 vorgenommen wird.

Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Zinsen generell auf dem Festgeldkonto gutschreiben zu lassen und sich sämtliche Zinsen am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Anlagebetrag auszahlen zu lassen. Durch den erzielten Zinseszinseffekt erhalten Sie am endgültigen Fälligkeitstag (im o.g. Beispiel am 03.03.2013) zusätzliche Erträge aus den wieder angelegten Zinsbeträgen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, genügt eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular.

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Kann für die Festgeldanlage ein Freistellungsauftrag erteilt werden?

Gern können Sie uns zu Ihrem Festgeldkonto auch einen Freistellungsauftrag einreichen.

Seit 01.01.2011 benötigen wir aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben bei Einreichung eines Freistellungsauftrags zusätzlich die SteuerIdent-Nummer unserer Kunden. Bei Gemeinschaftskonten ist diese Angabe für beide Kontoinhaber erforderlich. 

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Wann fallen Steuerabzüge bei mehrjährigen Anlagen an?

Die üblichen Steuerabzüge für Kapitalerträge (Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag sowie fallweise zusätzlich Kirchensteuer) fallen bei jeder Zinszahlung an.

Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei vorliegende Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen. 

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Was passiert am Ende bei Fälligkeit der Anlage? Ist es möglich, bei der Kontoeröffnung bereits ein Konto für die Auszahlung anzugeben?

Rechtzeitig vor Ende der festgelegten Laufzeit erinnern wir Sie automatisch an die die Fälligkeit Ihres Festgeldes. Erhalten wir von Ihnen bis zwei Werktage vor dem Fälligkeitstermin keine anderslautende Weisung, wird die Anlage automatisch für 90 Tage neu angelegt.

Gern legen wir Ihr Festgeld - mit oder ohne die aufgelaufenen Zinsen - erneut für einen Zeitraum Ihrer Wahl an. Zum Zeitpunkt der Neuanlage haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, den Betrag zu erhöhen oder eine niedrigere Summe anzulegen.

Entscheiden Sie sich gegen eine Neuanlage, erfolgt die Auszahlung Ihrer Festgeldanlage inklusive der Zinsen auf das bei Kontoeröffnung angegebene Referenzkonto.

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Wie kann ich weitere Festgelder anlegen, wenn ich bereits Bankkunde bin?

Sofern Sie das gleiche Referenzkonto verwenden, ist es ausreichend, wenn Sie uns eine E-Mail mit den folgenden Angaben an service@grenkebank übermitteln:

1. Höhe des Anlagebetrags
2. Gewünschte Laufzeit des Festgeldes
3. Einzugsdatum
4. Referenzkonto-Nummer
5. Referenzkonto-Bankleitzahl
6. Inhaber des Referenzkontos

Bitte beachten Sie, dass Einzüge nur montags bis freitags möglich sind. Wenn möglich, senden Sie uns Ihre Nachricht bitte zwei Werktage vor dem gewünschten Einzugstermin zu. 

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Muss ich mich bei jeder neuen Festgeldanlage identifizieren?

Nein, die Legitimation ist grundsätzlich nur bei der ersten Festgeldanlage notwendig.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Sofern Sie nach der ersten Festgeldanlage ein neues Ausweisdokument erhalten haben, ist eine erneute Identifikation mittels PostIdent notwendig, da wir als Bank gesetzlich verpflichtet sind, bei Neuanlage von Konten immer die jeweils aktuellen Ausweisdaten zu hinterlegen. 

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Wie kann ich meine bestehende Festgeldanlage am Ende der Laufzeit neu anlegen?

Sie haben die Möglichkeit, uns bis zu zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeit per E-Mail an service@grenkebank.de, Fax an 07221 500772-50 oder durch einen Brief mitzuteilen, wie Sie mit dem Betrag verfahren möchten. Sie haben die Möglichkeit, das Geld entweder mit oder ohne die aufgelaufenen Zinsen für eine neue Laufzeit Ihrer Wahl zu dem dann gültigen Zinssatz neu anzulegen oder es sich auf Ihr Referenzkonto überweisen zu lassen.

Damit Sie - gerade bei längeren Laufzeiten - nicht vergessen, uns Ihre Wünsche mitzuteilen, erhalten Sie etwa 14 Tage vor Ablauf von uns per E-Mail eine Nachricht, dass Ihr Festgeld fällig wird und wir um Ihre Entscheidung bitten. Sollten Sie keine Anweisung erteilen, wird der Festgeldbetrag inklusive der aufgelaufenen Zinsen für 90 Tage erneut angelegt. Auch in diesem Fall erhalten Sie natürlich wieder 14 Tage vor Ablauf eine Erinnerung.

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Welche Möglichkeiten habe ich, mich bei der Kontoeröffnung zu identifizieren?

1. Identifikation über PostIdent (kostenlos)

Auf Seite 4 der Kontoeröffnungsdokumente finden Sie einen PostIdent-Coupon, der für Ihre Identifikation bestimmt ist. Mit diesem PostIdent-Formular gehen Sie zu einem Postamt Ihrer Wahl. Dort wird man anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses Ihre Identität bezeugen und das Formular an uns weiterleiten. Für Sie entstehen dafür keine Kosten.

Sobald uns die Deutsche Post den unterzeichneten Originalantrag und den Identifikationsnachweis übermittelt hat, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und die Zugangsdaten für Ihr Online-Konto.

2. Identifikation über DHL (kostenpflichtig für Festgeldanlagen bis 50.000 EUR)

Ein DHL-Mitarbeiter kommt an einem von Ihnen bestimmten Werktag (Montag - Samstag) zu Ihnen an einen Ort Ihrer Wahl, wie z. B. den Arbeitsplatz. Sie erhalten von dem Kurier zwei Exemplare Ihres Kontoeröffnungsantrags und unterzeichnen bitte einen davon.

Der DHL-Mitarbeiter übernimmt anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses auch Ihre Identifikation, so dass Sie nicht mehr extra zur Post gehen müssen, um dort das PostIdent-Verfahren zu durchlaufen. Anschießend unterzeichnen Sie bitte auch den Identifikationsnachweis und bestätigen somit die Richtigkeit Ihrer Daten.

Der Vorgang kostet Sie nicht mehr als ein, zwei Minuten Zeit!

Sobald DHL uns den unterzeichneten Originalantrag und den Identifikationsnachweis übermittelt hat, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und die Zugangsdaten für Ihr Online-Konto.

Für Festgeldanlagen ab einer Summe von 50.000 Euro ist dieser Service kostenfrei, für Anlagen mit einem niedrigeren Einlagevolumen berechnen wir dafür eine Servicegebühr, die wir zusammen mit dem Anlagebetrag von Ihrem Referenzkonto einziehen. Die Gebührenübersicht finden Sie unter www.grenkebank.de/zeit-ist-geld 

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Wie weit im Voraus kann ich den Lastschrifteinzug auf dem Antrag festlegen?

Sie können das Datum für den Lastschrifteinzug im Online-Antrag maximal 14 Tage nach Antragsdatum auswählen. 

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Wann werden die Steuerbescheide versendet?

Der Versand der Steuerbescheide erfolgt Mitte Februar im Folgejahr der ersten Zinszahlung.

Beispiel: Festgeldanlage vom 09.02.2010 bis 09.02.2013
-> Die erste Zinszahlung erfolgt am 09.02.2011 (ein Jahr nach Festgeldanlage)
-> Der Steuerbescheid wird im Februar 2012 erstellt.

Sofern Sie uns einen Freistellungsauftrag für Erträge oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben und diese den vollen Zinsertrag abdeckt, wird keine Steuerbescheinigung ausgestellt. 

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Bietet die GRENKE BANK auch Sparbriefe an?

Nein, wir bieten aber Festgeldanlagen mit Laufzeiten von bis zu vier Jahren an. Diese sind für Sie als Anleger ebenso sicher und bieten die gleiche Festverzinsung wie klassische Sparbriefe. 

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Zur Existenzgründerfinanzierung

Wie funktioniert Existenzgründerfinanzierung über die GRENKE BANK?

Als Onlinebank führen wir für die Kreditvergabe kein klassisches Bankgespräch mit dem Gründer. Wir arbeiten daher mit ausgewählten Partnern im Bereich Existenzgründungsberatung zusammen, die dem Gründer bei seinem Vorhaben beraten und beim Erstellen der erforderlichen Unterlagen unterstützen. Der Berater übermittelt uns die Kreditunterlagen über ein speziell dafür entwickeltes Onlineportal. Sobald alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Prüfung des Antrags.

Wir stellen Ihnen gern den Kontakt zu einem unserer Beratungspartner her. Wenn Sie dies wünschen, verwenden Sie hierfür bitte unser Kontaktformular. Sie werden werktags innerhalb von 24 Stunden kontaktiert. 

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Welche Förderkredite können beantragt werden?

über die GRENKE BANK können derzeit die Förderkredite "KfW-Gründerkredit-StartGeld" der KfW Mittelstandsbank und "Startfinanzierung 80" der L-Bank (nur für Gründungen innerhalb Baden-Württembergs) beantragt werden. Beide Förderkredite werden für Unternehmen, die neu gegründet werden oder maximal drei Jahre bestehen, angeboten. 

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Kann die Laufzeit frei gewählt werden

Beim KfW-Gründerkredit-StartGeld können Laufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren gewählt werden, bei der Startfinanzierung 80 der L-Bank kann zwischen 5, 8 und 10 Jahren Laufzeit ausgewählt werden. 

 

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Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?

Es findet zunächst eine Kreditprüfung der GRENKE BANK statt. Diese erfolgt an Bankarbeitstagen innerhalb von 24 Stunden ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Ergibt die Prüfung ein positives Ergebnis, leitet die GRENKE BANK den Antrag an die Förderbank weiter, wo der Antrag erneut geprüft wird. Dies nimmt etwa 15 Werktage in Anspruch. 

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Sind Eigenmittel Voraussetzung für die Beantragung eines Förderkredits?

Nein, für die Beantragung eines Förderkredits sind keine Eigenmittel erforderlich. Sie fließen allerdings bei der Bonitätsprüfung in positiver Form ein, da der Unternehmer auch selbst mit ins Risiko geht. 

 

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Können Sondertilgungen vorgenommen werden?

Ja. Beim KfW-Gründerkredit-StartGeld sind Sondertilgungen sowie die Rückzahlung (gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) jederzeit möglich.

Bei der Startfinanzierung 80 der L-Bank sind Sondertilgungen einmal jährlich und Rückzahlungen jederzeit kostenfrei möglich.

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Welche Unterlagen sind für einen Kreditantrag erforderlich?

Die Anforderungen hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich etwas - je nach Förderbank. In jedem Fall sind erforderlich

  • Kreditantrag
  • Gründungskonzept
  • Liquiditätsplan
  • Rentabilitätsplan
  • Selbstauskunft
  • Tabellarischer Lebenslauf

Ihr Existenzgründungsberater hilft Ihnen dabei, die Unterlagen korrekt aufzubereiten und sie für die Förderbank Ihrer Wahl zusammen zu stellen. 

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Kann der Gründer bereits vor Kreditantragstellung investieren und diese Ausgaben später über das Förderdarlehen abrechnen?

Für alle Förderkredite gilt: Der Existenzgründer darf die beantragten Fördermittel nicht für Investitionen oder Verträge einsetzen, die vor der Antragstellung erfolgt sind! Das Finanzierungsrisiko bis zur tatsächlichen Genehmigung des Kredits durch die Förderbank liegt allein beim Gründer! 

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Werden auch Franchiseunternehmen finanziert?

Ja, der künftige Franchisenehmer muss allerdings auch bei einem Franchisevorhaben eine Beratung bei einem unserer Partner durchführen. Wird der Kreditantrag bei der KfW eingereicht, ist hierfür die Unterzeichnung eines zusätzlichen Formulars erforderlich, über welches der Franchisenehmer erklärt, dass er wirtschaftlich eigenständig ist. 

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Welche Sicherheiten werden benötigt?

Bei Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung (z.B. GmbH) setzten die Förderbanken eine persönliche Haftung der Gesellschafter in Höhe ihrer Geschäftsanteile voraus.

Die GRENKE BANK legt ggf. erforderliche Sicherheiten nach individueller Beurteilung des Einzelfalls fest. 

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Gibt es Branchen, die nicht gefördert werden?

Es gibt nur wenige Branchen, die nicht gefördert werden:

  • Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Steinkohlebergbau
  • Straßengütertransport, z.B. Speditionen, wenn das Unternehmen Fahrzeuge von über 3,5 Tonnen einsetzen will. Kommen kleinere Fahrzeuge zum Einsatz, z.B. bei Kurierdiensten, gibt es keine Einschränkungen.
  • Fahrzeuge im Personentransport, wie Taxis oder Busse, können uneingeschränkt gefördert werden.

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Werden auch Tätigkeiten im Nebenerwerb gefördert?

Ja, sofern der Nebenerwerb innerhalb von drei Jahren zum Vollzeiterwerb wird.

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Ändert sich der Zinssatz während der Laufzeit?

Nein, der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit. 

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